Gegenstellungnahme vom 31. Mai 2024
In unserer Stellungnahme vom 31. Mai 2024 mit einem überarbeiteten und ergänzten
Gutachten zur Gefährdung der Gesundheit und des Lebens durch den Straßenbau B123b vom 31.05.2024 mit Bezug auf ein Schreiben des Amtes der NÖ Landesregierung vom 15.5.2024
replizierten wir auf eine Beschwerdebeantwortung der Projektwerber vom 10.05.2024.
Bescheidbeschwerde vom 19. März 2024
Beschwerde vom 19.03.2024
Fachliche Stellungnahme zu Kinderrechten vom 15.03.2024
Gutachten zur Gefährdung der Gesundheit und des Lebens durch den Straßenbau B123b vom 19.03.2024
Mit gleich zwei unmittelbar nebeneinander geplanten Donaubrücken möchten Ober- und Niederösterreich unser Land mit noch mehr Straßenverkehr fluten und Mensch und Natur noch weiter ins Abseits drängen.
Verkehrswende.at und die betroffenen regionalen Initiativen Pro Ennsdorf-Pyburg-Windpassing und Verkehr 4.0 engagieren sich im UVP-Verfahren für eine zügige zeitgemäße Ertüchtigung der Bestandsbrücke und gegen die einreichgemäße Ausführung des Projektes.
Laut nationalem Mobilitätsmasterplan 2030 ist es unabdingbar, Verkehr zu vermeiden, zu verlagern und zu verbessern. Es ist dringend notwendig, den Anteil des Umweltverbunds aus Fuß- und Radverkehr, öffentlichen Verkehrsmitteln und geteilter Mobilität deutlich zu steigern.
Die projektgemäße Errichtung von zwei Brücken mit dem Ziel, noch mehr Verkehr durch die Region zu quetschen, konterkariert all das.
Im Rahmen der Verhandlung traten u.a. folgende Punkte zutage, die einer Genehmigbarkeit des Projektes klar zuwiderlaufen:
- Die Einreichunterlagen belegen, dass der Verkehrslärm bereits im Bestandsfall überbordend und lt. heutigem Stand des Wissens gesundheitsschädlich und potentiell tödlich ist. Statt den Verkehr einzudämmen, wird den Menschen ein noch höheres Erkrankungs- und Sterberisiko durch Verkehrslärm zugemutet. Verkehrswende.at hat dazu ein Gutachten veröffentlicht.
- Vorgefilterte Fahrbahnabwässer sollen projektgemäß in den Ennskanal eingeleitet werden, wo lt. Einreichunterlagen das rezente Vorkommen des laut einer aktuellen Publikation des Fischereiverbands akut vom Aussterben bedrohten Donaulachses (Huchen) nicht berücksichtigt wurde. Die geplante Einleitung der schadstoffbelasteten Abwässer ist aber dem bekannten Stand des Wissens nach ein wohl endgültiges Todesurteil für diese Art, weil die Lachsartigen selbst bei minimaler Dosierung eines aus dem Reifenabrieb hervorgehenden Umweltgifts sterben, Details dazu unter tödlicher Reifengummi.
- Das Einreichprojekt ist unvollständig, da es für sich genommen und ohne die ebenfalls parallel geplante Instandsetzung der Bestandsbrücke gar keine komplette Verkehrsinfrastruktur bildet. Die von Landesseite erfolgte Auftrennung in zwei getrennte Projekte dient einzig der Vermeidung eines Verfahrens für die projektgemäß notwendige Instandsetzung der Bestandsbrücke nach dem UVP-G 2000. Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für die Trennung, sodass unserem Verständnis nach eine rechtswidrige „Stückelung“ jedenfalls vorliegen dürfte.
- Das Projekt soll auf einer HQ-30 Hochwasser-Retentionsfläche errichtet werden. Unter Einhaltung der eigenen Gesetze darf das Land NÖ dieses Projekt keinesfalls umsetzen, da laut §15 Abs. 7 des NÖ Raumordnungsgesetzes zusammenhängende und unbebaute Flächen entlang von Fließgewässern, die von einem 30-jährlichen Hochwasser überflutet werden oder für die rote Zonen in Gefahrenzonenplanungen ausgewiesen sind, als Grünland-Freihaltefläche-Retentionsfläche zu widmen sind.
- Das Projekt wird inmitten einer ökologisch sensiblen Aulandschaft errichtet. Eine quellnahe Erhebung der Schadstoffemissionen wurde jedoch unterlassen, obwohl dies unter den gegebenen Umständen jedenfalls erforderlich wäre. Insbesondere haben die Bauwerberinnen die massenhaften abriebsbedingten Schadstoffemissionen im Bereich des siedlungs- und aunahen Kreisverkehrs unberücksichtigt belassen und nicht erhoben.
- Die bereits seit vielen Jahren technisch-wissenschaftlich anerkannte Effektdisanz für Verkehrslärm beträgt beim Mittelspecht 400m (siehe Vögel und Straßenverkehr, Seite 15). Diese wurde aber ignoriert und es wurde behauptet, der Mittelspecht würde mittels Schallschutzwand wie durch ein Wunder auch innerhalb von 400m eine Habitatseignung vorfinden. Etwas ganz Ähnliches hatten wir schon in einem anderen UVP-Verfahren betreffend Wachtelkönig. Bei Projektrealisierung ist daher mit einem totalen Habitatsverlust für den Mittelspecht (und weitere möglicherweise von diesem „Taschenspielertrick“ betroffene Arten) zu rechnen.
- Unsere Fragen zu Kinderrechten und Generationengerechtigkeit blieben im UVP-Verfahren unbeantwortet, zumal das gesamte Einreichprojekt keinen über 2035 hinausgehenden Betrachtungsrahmen umfasst. Die Kinderrechte sind allerdings bei Projekten wie diesen rechtsverbindlich zu berücksichtigen und einzuhalten. Aufgrund der aus Einreichunterlagen eindeutig hervorgehenden planmäßigen Schädigung von Mensch und Umwelt steht das Projekt klar im Widerspruch zu gesetzlich verankerten Kinderrechten.
Weiterführende Informationen
Verkehrswende.at Eingabe Donaubrücke Mauthausen vom 29.5.2023
Video zur Verkehrswende.at Pressekonferenz Mobilitätswende statt Straßenbau im Donauraum anlässlich der Eingabe zur UVP Donaubrücke Mauthausen vom 15.6.2023
Gutachten zur Gefährdung der Gesundheit und des Lebens durch den Straßenbau vom 2.11.2023
Verhandlungsprotokoll 2.-8.11.2023
Medienberichte
Kurier vom 12.11.2023
NÖN vom 13.11.2023
Kurier 14.11.2023
OÖN 14.11.2023
MeinBezirk 15.11.2023