Umweltorganisation nach UVP-G 2000

Als bundesweit anerkannte Umweltorganisation nach UVP-G 2000 beteiligt sich Verkehrswende.at als Partei an verschiedenen UVP-Verfahren bzw. unterstützt verfahrensbeteiligte Initiativen mit dem von den Verkehrswende.at Kompetenzteams erarbeiteten Fachwissen.

NGO gemäß Aarhus-Konvention

In Bezug auf die „Beteiligung der Öffentlichkeit an Verfahren zur Erstellung umweltbezogener Pläne, Programme und Politiken“ legt die Aarhus-Konvention fest, dass Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit Zugang zu einem Überprüfungsverfahren vor einem Gericht oder einer anderen unabhängigen und unparteiischen Stellte haben sollen, wenn sie die materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit von umweltbezogenen Vorhabensgenehmigungen im Sinne des Artikels 6 anfechten wollen. Verkehrswende.at wird als Nichtregierungsorganisation nach Artikel 9 Absatz 2 der Aarhus-Konvention ein „ausreichendes Interesse“ zuerkannt (Artikel 9 Absatz 2).

Fallbeispiele

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