Der große Bluff der Weltverbrenner

Wenn eine neue Straßeninfrastruktur geplant wird, müssen dem Gesetz nach die tatsächlichen und möglichen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Klima genau geprüft werden.

Verkehrswachstum im Referenzfall

Bei UVP-pflichtigen Straßenbauvorhaben werden die Folgen der Projektrealisierung verglichen mit einem anderen Zukunftsszenario ohne dieses Projekt, dem so genannten „Referenzfall“.

Solche Referenzfälle definieren die Projektwerber bereits im Rahmen der Projekteinreichung. Eine ganze Heerschar von Fachleuten beharrt bis heute zugunsten der Straßenbauer darauf, es hätte bei solchen Referenzfällen alles seine Richtigkeit, die Annahmen würden dem Stand der Technik entsprechen und das alles sei in Österreich gängige Praxis bei UVP-Verfahren. Wahrheitsgemäß ist jedoch nur Letzteres.

Eine zentrale Rolle spielt das von Projektwerbern und Sachverständigen behauptete „generelle Verkehrswachstum“.

Tondokument aus ORF-OÖ-Diskussionssendung „Ein Ort am Wort“ vom 10.12.2024: Vertraut man der Projektleiterin, dann ist das jährliche Verkehrswachstum nicht zu verhindern.

Unvereinbarkeit mit Klimazielen

Verkehrswende.at hat die Fakten geprüft, nachgerechnet und anhand mehrerer Straßenbau-Einreichunterlagen auf Landes- und Bundesebene den Nachweis erbracht, dass diese Behauptung gänzlich unvereinbar mit den Klimazielen Österreichs und Europas ist. Die zutage geförderten Widersprüche sind eklatant.

Das in Form eines Gutachtens vorgelegte Ergebnis ist erschütternd und ermutigend zugleich.

Der große Bluff

Zutiefst erschütternd ist die besondere Dreistigkeit, mit der Projektwerber und Sachverständige die Schadwirkung von Straßenbauprojekten in den Einreichprojekten bis dato von Beginn an „wegdefinieren“.

Der große Bluff besteht in der Annahme des besagten „generellen Verkehrswachstums“ im jeweiligen Untersuchungsgebiet und in ganz Österreich. Nur so gelingt es, nahezu alle negativen Auswirkungen der stetigen Erweiterung des Straßennetzes und der damit einhergehenden Verkehrsflut bereits dem Referenzfall zuzuschreiben.

Ermutigender Ausblick

Ermutigend hingegen sind die Ergebnisse der Beweisführung, wenn man sich die damit einhergehenden Handlungsnotwendigkeiten ansieht.

Um am rechtsverbindlich vorgegebenen Klimapfad die Reduktionsziele einzuhalten, muss Österreich nämlich gegenüber 2019 bis spätestens 2035 den motorisierten Straßenverkehr um fast 50 % reduzieren. Dies wirkt sich auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung positiv aus, weil

  • Städte und Siedlungsgebiete verkehrsberuhigt werden;
  • attraktive Begegnungsräume geschaffen und ausgebaut werden;
  • der Straßenverkehrslärm im Schnitt um etwa 3 dB(A) reduziert wird;
  • die straßenverkehrsbedingte Feinstaubbelastung um 50 % abnimmt;
  • auch übrige straßenverkehrsbedingte Schadstoffbelastungen deutlich sinken.
Der große Bluff der Weltverbrenner: Die Klimakatastrophe und fast die gesamte Schadwirkung werden bereits dem Referenzfall (blau) zugeschoben. Dies erweckt den Anschein, der Straßenbau (rot) hätte kaum negative Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Klima. Dabei reicht selbst ein verschwindendes Verkehrswachstum (gelb) bis 2035 nicht einmal annähernd aus, um die Klimaziele zu erreichen. Um den rechtsverbindlichen Reduktionspfad (grün) einzuhalten, muss der motorisierte Straßenverkehr bis 2035 gegenüber 2019 um fast 50% reduziert werden.

Politik am Zug

Die Politik ist auf Bundes- Landes- und Gemeindeebene nun gefordert, sämtliche in der eigenen Sphäre gelegenen Straßenbauprojekte von Grund auf neu zu bewerten und die zutage geförderten Missstände konstruktiv zu nutzen. Die Politik sollte nun genau das in die Tat umsetzen, was den Menschen heutiger und kommender Generationen wirklich hilft: Eine endgültige Distanzierung von einer autozentrierten Verkehrspolitik und eine beherzte Umsetzung des Mobilitätsmasterplans 2030.

Das Gutachten

Titelbild: CC-BY-2.0, A14 Rheintalautobahn, Friedrich Böhringer