Im Rahmen des geplanten hochrangigen Straßenbauvorhabens S34 wurde per Bescheidbeschwerde über wesentliche Umweltrisiken detailliert aufgeklärt. Dadurch ist, nachdem sich maßgebliche Befürchtungen zwischenzeitlich als wahr erwiesen haben, künftig das Umweltstrafrecht anwendbar.
Auch maßgeblichen politisch Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene haben unsere Teams die schwer wiegenden Schäden, die der weitere Straßenbau an Mensch und Natur anrichten würde, auf verschiedenem Wege zur Kenntnis gebracht.
Nachdem maßgebliche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft ungeachtet dessen weiterhin mit aller Vehemenz an Straßenbauprojekten festhalten, erstatteten wir
Anzeige wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Gemeingefährdung und vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt durch den Straßenbau nach §§ 176 ff StGB
Persönliches Antwortschreiben von Klimaministerin Gewessler vom 3. November 2022
Klimaministerin Gewessler persönlich versicherte uns in ihrem Antwortschreiben, mit ihrem Team täglich intensiv daran zu arbeiten, Mensch und Umwelt wirkungsvoll vor den beschriebenen und anderen Schäden zu bewahren.
Weiters wies Ministerin Gewessler darauf hin, dass etwaige mit unserer Anzeige verbundene Straftatbestände bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten einzubringen sind.
Persönliches Antwortschreiben von Klimaministerin Gewessler vom 3. November 2022